Ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes Neues Jahr 2025 wünscht Ihnen
Ihr Bau- Ing.- und Sachverständigenbüro WEYHE
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Natürlich werden am Bau auch Fehler gemacht. Oft sind Mängel und Schäden praktisch vorprogrammiert. Für das Jahr 2020 wurde zunächst eine leichte Entwarnung hinsichtlich der Fehlerkosten vorausgesagt. Doch nach näherer Betrachtung ist die Fehlerrate doch nicht tolerierbar. Der Klassiker unter den Kostentreibern ist nach wie vor der Kommunikationsmangel. Die dadurch entstehenden Missverständnisse führen zwangsläufig zu einer hohen Fehlerkostenbilanz.
Fehler, Pannen und Verzögerungen gehören zum Alltag der Bauwirtschaft. Doch das führt zu immens hohen Kosten. Im Jahr 2020 sank die Fehlerquote zwar geringfügig, doch mit 18,3 Milliarden Euro ist die Summe immer noch nicht tolerierbar. Zwar gibt es keine offizielle Statistik dazu, doch führt das Marktforschungsinstitut BauInfoConsult seit mehr als zehn Jahren eine Analyse auf Basis einer Branchenbefragung durch. Auf den ersten Blick sehen demnach die Zahlen für das Jahr 2020 gar nicht mal so schlecht aus. Die Bauakteure schätzen die Kosten für Fehler auf 12,8 Prozent des Branchenumsatzes. Das ist zwar hoch, aber im Jahr 2019 lag der Fehlerkostenanteil noch bei 15,4 Prozent. Im Jahr 2018 waren es 14,0 Prozent.
Ergebnis der Fehlerkosten für 2020 nicht tolerierbar
Das Gesamtergebnis für Jahr 2020 ist allerdings nicht zu tolerieren. Denn setzt man den von den Profis am Bau geschätzten Fehlerkostenanteil mit dem vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) auf etwa 143 Milliarden Euro taxierten baugewerblichen Gesamtumsatz ins Verhältnis, entspräche das einer Fehlersumme von immerhin noch 18,3 Milliarden Euro. Zum Fehlerkostenwert aus dem Jahr 2019 gibt es also keine nennenswerte Differenz. Denn der Wert lag damals bei 20,79 Milliarden Euro. Noch deutlicher wird das beim Vergleich mit dem Wert aus dem Jahr 2018. Damals war zwar der Fehlerkostenanteil höher, lag absolut mit einem Wert von 17,78 Milliarden Euro jedoch unter dem Vergleichswert aus dem Jahr 2020.
Fehlerkostenklassiker ist der Kommunikationsmangel
Der Klassiker unter den Fehlerkosten ist immer noch die mangelnde Kommunikation. Dass die Fehlerkostenquote im Jahr 2020 immer noch so hoch war, könnte an den Pandemie-Bedingungen und dem Lockdown liegen. Doch seit Jahren ist die mangelnde Kommunikation und die dadurch entstehenden Missverständnisse bei den Absprachen eine der Hauptgründe für die Fehlerursache. Die größten Fehler hängen nicht mit der Pandemie zusammen. An erster Stelle bei den Problemen steht der Zeitmangel, gefolgt vom Kommunikationskiller. Weitere Ursachen sind die fehlende Koordinationsfähigkeit des Bauleiters und das mangelnde Interesse der beteiligten Gewerke. Das alles treibt die Fehlerkosten in die Höhe.
(vgl.: URL: https://www.meistertipp.de/aktuelles/news/hohe-fehlerkosten-im-baugewerbe-trotz-sinkender-fehlerquote (Stand: 22.01.2022))
Dass auf dem Bau gepfuscht wurde, stellt sich häufig erst nach einer sehr langen Zeit heraus. Es kann mehrere Jahre dauern, bis Schäden, die aus Baumängeln wie beispielsweise durchnässtem Dämmmaterial, perforierten Luftdichtigkeitsbahnen im Dachbereich oder nicht Wärme schützenden Fassaden resultieren, entstehen. Die Konsequenz solcher Schäden ist nicht selten eine Totalsanierung des Gebäudes. In solchen Fällen stellen sich die Betroffenen oftmals die Frage, wer für diese Schäden aufkommen muss.
Was sind die Pflichten eines Architekten?
Als Antwort auf die Frage, wer für die Baumängel haftet, kommt besonders der Architekt in Betracht. Diesem obliegt nicht nur die Ausführungsplanung, sondern auch die Bauüberwachung. Dabei muss er sehr hohe Anforderungen erfüllen.
Unter anderem wird von ihm erwartet, dass er vieles mangelfrei erbringt und sich mit der Materialbeschaffenheit auskennt. Er muss die unterschiedlichen Reaktionen und auch die Beanspruchungsqualitäten der einzelnen Materialien kennen.
Ferner ist es die Pflicht des Architekten, alles möglichst genau zu erklären, sodass die Umsetzung des Plans ordnungsgemäß erfolgen kann.
Letztlich sind wichtige Einzelheiten in einer Detailplanung darzustellen.
Haftet der Architekt für Baumängel?
Solch eine enorme Verantwortung des Architekten löst in der Regel die Haftung für die Baumängel aus. Sowohl Planungsfehler als auch das Fehlen einer Planung stellen im Sinne des Gesetzes einen Mangel dar. Die Beweislast trägt der Architekt. Er muss darlegen, dass die Ausführungen gegenüber dem Unternehmen zielführend, fach- und sachgerecht erfolgt sind.
Problematisch verhält es sich mit der Frage, in welchen Fällen der Architekt und in welchen der Bauleiter die Haftung übernimmt. Bei der Wärmedämmung oder Feuchtigkeitsisolierung wird eine detaillierte Ausführung vorausgesetzt, da hier nicht deutlich wird, in wessen Verantwortungsbereich diese fallen. Anschlussbereiche, Materialübergänge sowie Materialverträglichkeiten sind entsprechend zu behandeln.
Aufgrund seiner Pflicht, den Bau zu überwachen, ist er auch für vermeintliche Selbstverständlichkeiten bei der Realisierung verantwortlich.
Die Haftung des Architekten kann in den Fällen entfallen, in denen die Überwachungstätigkeit nachgewiesen wird und die hohen Anforderungen tatsächlich erfüllt sind.
Gibt es aktuelle Beispiele, in denen der Architekt für Baumängel haftet?
Bei dieser Thematik handelt es sich nicht um einen Einzelfall.
Am 28.01.2021 hat das Oberlandesgericht Hamm über einen derartigen Fall entschieden. Vorliegend forderte die Architektin von ihrem Auftraggeber die Zahlung des ausstehenden Honorars. Durch Baumängel, die aus einer mangelhaft ausgeführten Bauüberwachung sowie Planungsfehlern resultierten, konnte der Auftraggeber jedoch aufrechnen.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 09.07.2019 stellt ein weiteres Beispiel für solche Fälle dar. Das Gericht musste vorliegend über eine vermeintliche Selbstverständlichkeit entschieden. Auch hier haftete der Architekt für die Baumängel, da er den Bau nicht ordnungsgemäß überwachte.
(vgl. URL: https://www.anwalt.de/rechtstipps/pfusch-am-bau-wer-uebernimmt-die-haftung-191906.html, Stand: 21.12.2021)